Zweck / Vorteile / Geschichte

Zweck des KAV NW

Der Zweck des KAV NW besteht in der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder in deren Eigenschaft als Arbeitgeber und im Interessenausgleich zwischen ihnen und ihren Arbeitnehmern und Auszubildenden. Die Ziele des Verbandes sind nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Der Zweck des Verbandes wird insbesondere durch den Abschluss von Tarifverträgen und durch Hilfe und Beratung seiner Mitglieder, sowohl bei Fragen des Arbeits- und Tarifrechts als auch bei Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, der Sozialgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit (bei Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht) erfüllt.

Der KAV NW ist einer der 16 Mitgliedverbände der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Berlin.


Vorteile der Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft (ordentliche oder Gastmitgliedschaft) zum KAV NW bietet insbesondere folgende Vorteile:

Das einzelne (ordentliche) Mitglied ist grundsätzlich von Auseinandersetzungen und dem Aufwand befreit, die sich durch den selbstständigen Abschluss von Tarifverträgen (sog.Haustarifverträge) mit den Gewerkschaften ergeben. Durch die Tarifbindung besteht während der Laufzeit der Verbandstarifverträge die Friedenspflicht, d. h. Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel einer Änderung lfd. Tarifverträge sind unzulässig. Jedes Mitglied wird aktuell und umfassend über einschlägige arbeits-, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Änderungen sowie über die Entwicklung der Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit durch Newsletter und Rechtsdienste des Verbandes unterrichtet. Hier hilft auch die Loseblattsammlung (LBS KAV NW) als laufend aktualisiertes Handwerkszeug für die Mitglieder. Jedes Mitglied hat Anspruch auf Beratung in Einzelfragen des Arbeits- und Tarifrechts, einschließlich Sozialversicherungs-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht. Bei Auseinandersetzungen vor den Gerichten der Arbeits-, Sozial- und (in Personalvertretungssachen) der Verwaltungsgerichtsbarkeit können sich die Mitglieder durch den Verband vertreten lassen. Der KAV NW verlangt in solchen Fällen nur die Erstattung der ihm entstandenen Auslagen (Fahrt- und Reisekosten, Kosten für Porti, Fax, Fotokopien u. ä.).

Bei Gastmitgliedern bitten wir, die Möglichkeit einer Prozessvertretung im Einzelfall rechtzeitig vorher mit uns abzustimmen.


Geschichtliche Entwicklung des KAV NW

Vorläufer des KAV NW, wenn auch nicht Rechtsvorgänger, waren die Tarifgemeinschaft rheinisch-westfälischer Städte in Dortmund (Gründung: 1919) sowie der im selben Jahr gegründete Arbeitgeberverband rheinisch-westfälischer Gemeinden e.V., Dortmund, und der zur selben Zeit für den östlichen Teil der damaligen Provinz Westfalen und die Lippischen Staaten zuständige Kommunale Arbeitgeberverband Minden-Ravensberg.

Auf Initiative eines Beigeordneten der Stadt Wuppertal, der schon vor 1933 in den Organen des damaligen Arbeitgeberverbandes rheinisch-westfälischer Gemeinden mitgearbeitet hatte, wurde am 29. Juli 1947 die Arbeitsrechtliche Vereinigung der Gemeinden und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen e.V., Wuppertal, gegründet.

Erst viele Jahre später, mit Wirkung vom 1. Januar 1977, erfolgte die Umbenennung der Arbeitsrechtlichen Vereinigung in Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW), um die Funktion der Arbeitsrechtlichen Vereinigung als Arbeitgeberverband deutlicher zu machen.

Der KAV NW besteht damit bereits 75 Jahre. Er ist der älteste Kommunale Arbeitgeberverband in Deutschland.

Amtierende Präsidentin des KAV NW ist Frau Oberbürgermeisterin Karin Welge, Gelsenkirchen.

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