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21. Hauptgutachten der Monopolkommission - mögliche Auswirkungen auf die Flughäfen

(vom 06.10.2016)

Die Monopolkommission hat am 20. September 2016 ihr 21. Hauptgutachten veröffentlicht. Eines der Kernthemen dieses Gutachtens ist die Flughafenregulierung, zu der die Monopolkommission verschiedene Empfehlungen abgegeben hat.

Im Einzelnen sehen diese Empfehlungen vor:

1. Reform des Verfahrens zur Genehmigung von Flughafenentgelten (S. 61ff. des Gutachtens)

Die Monopolkommission empfiehlt eine Reform des Verfahrens zur Genehmigung von Flughafenentgelten. Sie sieht ein Problem darin, dass zahlreiche Bundesländer einerseits (Mit-)Eigentümer von Flughäfen und andererseits auch Regulierungsbehörde sind. Ihrer Ansicht nach könne diese Doppelrolle zu Interessenskonflikten führen.

Die Monopolkommission empfiehlt daher, die Aufsicht über die Entgeltgenehmigung einer unabhängigen und zentralen Behörde zu übergeben. Zudem solle zukünftig durch eine Marktmachtanalyse festgestellt werden, welche Flughäfen in Deutschland regulierungsbedürftig sind. Liege keine Markmacht vor, solle auf eine umfängliche Entgeltregulierung zugunsten einer Verhandlungslösung zwischen Flughäfen und Fluggesellschaften verzichtet werden. Dagegen solle bei Vorliegen dauerhafter Marktmacht eine anreizorientierte Ex-ante-Regulierung anstelle der gegenwärtig verbreiteten kostenbasierten Entgeltregulierung in Betracht gezogen werden.

2. Reform des Verfahrens zur Slot-Vergabe (S. 68ff. des Gutachtens)

Nach Auffassung der Monopolkommission sei das europäische System zur Vergabe von Zeitnischen für das Starten und Landen an Flughäfen (Flughafen-Slots) ebenfalls zu überarbeiten. Ihrer Ansicht nach könne das bestehende System, das eine Verteilung von Slots auf Basis sogenannter Großvaterrechte vorsehe, dem Anspruch an eine effiziente Kapazitätsnutzung dauerhaft nicht gerecht werden.

Die Monopolkommission empfiehlt daher, stärker als bisher auf Marktmechanismen zu setzen. Sowohl Instrumente zur Primärvergabe von Slots wie z.B. Auktionen als auch der teilweise bereits stattfindende Sekundärhandel zwischen Fluggesellschaften sollten ihrer Ansicht nach explizit gestattet werden. Durch die damit einhergehende Einschränkung der Großvaterrechte würden zudem Markteintrittsbarrieren für Fluggesellschaften abgebaut werden.

3. Weitergehende Liberalisierung des Marktes für Bodenverkehrsdienste (S. 75ff. des Gutachtens)

Die Monopolkommission empfiehlt zudem eine weitergehende Liberalisierung des Marktes für Bodenverkehrsdienste.

Hierzu sollen weitere unabhängige Drittanbieter an den Flughäfen zugelassen werden. Die Befürchtung, mehr Wettbewerb könnte zu Lasten der Qualität und Sicherheit gehen, sei nach Ansicht der Monopolkommission unbegründet. Sie verweist auf die bisherigen Erfahrungen und erklärt, dass die Sicherung von Sozialstandards nicht nur durch die Verhinderung von Wettbewerb ermöglicht werden könne. Zudem sollte nach Ansicht der Monopolkommission erwogen werden, Flughafenbetrieb und Bodenabfertigung rechtlich zu trennen, um zu verhindern, dass es bei der Vergabe von Zulassungen und im späteren betrieblichen Ablauf zu Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen Dienstleistern kommt.

 

Der Text des Gesamtgutachtens kann auf der Internetseite der Monopolkommission unter http://www.monopolkommission.de heruntergeladen werden.

 

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