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40 Jahre Mitbestimmung - Feierstunde auf Einladung des nordrhein-westfälischen Arbeitsministers bei der BOGESTRA / Plädoyer für den Flächentarifvertrag

(vom 12.12.2016)

Am Montag, den 12. Dezember 2016, fand aus Anlass des 40-jährigen Bestehens des 1976 in Kraft getretenen Mitbestimmungsgesetzes auf Einladung des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, Herrn Rainer Schmeltzer, eine Festveranstaltung in den Räumlichkeiten der Bochum-Gelsenkirchener-Straßenbahnen AG in der Engelsburg mit spannender Diskussion und anspruchsvollem kulturellen Rahmenprogramm statt.

Teilnehmer der Podiumsdiskussion, 2.v.l. NRW-Arbeitsminister Rainer Schmeltzer (Foto: Andreas Fischer)

Nach einer Begrüßung der Teilnehmer durch den Oberbürgermeister der Stadt Bochum, Herrn Thomas Eiskirch, der in seiner Ansprache insbesondere auf die Bedeutung der Sozialpartnerschaft für das Miteinander von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Betrieb einging, stellte Herr Minister Schmeltzer in seinem Impulsvortrag u.a. die Bedeutung der Mitbestimmung für die unternehmerische Entwicklung in Deutschland dar und wies zugleich auf bestehende Änderungsbedarfe aufgrund veränderter Rahmenbedingungen hin.

Als Zeitzeuge zu den in den 70-er Jahren geführten Diskussionen zum Mitbestimmungsgesetz berichtete der frühere Referent im nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium und spätere Regierungspräsident in Arnsberg sowie Vorstandsvorsitzender der VEW, Fritz Ziegler, in einem spannenden Vortrag über die damalige gesellschaftliche und politische Ausgangslage.

Sowohl in dem Statement von Arbeitsminister Schmeltzer als auch in dem von Fritz Ziegler vorgenommenem historischen Rückblick, wurde dabei immer wieder auf die Bedeutung der Tarifautonomie hingewiesen und ein Plädoyer für den Flächentarifvertrag gehalten.

 

Vorsitzender des KAV NW-Gruppenausschusses für Nahverkehrsbetriebe und Häfen, Gisbert Schlotzhauer (Foto: Andreas Fischer)

In der anschließenden Podiumsdiskussion, an der u.a. der Vorsitzende des KAV NW-Gruppenausschusses für Nahverkehrsbetriebe und Häfen, Gisbert Schlotzhauer (Vorstand der BOGESTRA, welche selbst unter den Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes fällt), die Vizepräsidentin der Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.V., Dr. Margarete Hase, und der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss, Gaststätten, Thomas Gauger, teilgenommen haben, stand vor allem die Frage-stellung im Fokus, inwiefern das Mit-bestimmungsgesetz an die Herausforderungen einer digitalisierten, globalisierten Arbeitswelt angepasst werden müsste, in welcher die Arbeit zunehmend außerhalb der regulären Arbeitszeit und außerhalb des regulären Arbeitsortes stattfinden würde.

(Foto: Andreas Fischer)

Zu der in der Podiumsdiskussion angesprochenen Frage nach bestehenden gesetzlichen Handlungs-bedarfen ging Herr Schlotzhauer in diesem Zusammenhang auf die unbefriedigende rechtliche Situation hinsichtlich der eigenwirtschaftlichen Verkehre im ÖPNV ein. Die Absicherung von Direktvergaben eines kommunalen Aufgabenträgers an ein eigenes kommunales Unternehmen sei im europäischen Recht ausdrücklich geregelt, aber nicht in gleicher Weise in das Personenbeförderungsgesetz übernommen worden, so dass im deutschen Recht am Vorrang der eigenwirtschaftlichen Verkehre festgehalten worden sei. Ziel müsse es sein, dass die Regelung über den Vorrang von eigenwirtschaftlichen Anträgen, entsprechend der europäischen Rechtslage, verändert werde. Bei den Vergabeentscheidungen müsse es ebenso wie im europäischen Recht möglich sein, auch Sozialstandards und weitere Standards zu berücksichtigen.

Am Ende der Veranstaltung konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf eine informative, spannende und unterhaltsame Festveranstaltung zurückblicken.

Ausstellung im Verwaltungsgebäude der BOGESTRA - 40 Jahre Mitbestimmung (Foto: BOGESTRA)
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