• Sie befinden sich:
  • Home
  • Aktuelles

Anhebung des allgemeinen Mindestlohnes

(vom 30.06.2016)

Auf ihrer Sitzung am 28. Juni 2016 hat die Mindestlohnkommission einstimmig beschlossen, den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro mit Wirkung ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro anzuheben.

Der gesetzliche Mindestlohn war von der großen Koalition zum Jahresbeginn 2015 eingeführt worden. Er gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmer, mit Ausnahme von Langzeitarbeitslosen nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten und bestimmter Praktikumsverhältnisse (vgl. näher dazu den im Mitgliederbereich abrufbaren KAV NW-Newsletter Nr. 85-2014 vom 15.9.2014).

Grundlage für die Entscheidung der Mindestlohnkommission – in der Arbeitgeber und Gewerkschaften paritätisch vertreten sind – ist der vom statistischen Bundesamt ermittelte Tarifindex, in den rund 500 Tarifverträge einfließen. Im Weiteren ist nun noch eine Entscheidung der Bundesregierung nötig, welche über die Annahme oder Ablehnung der Empfehlung der Mindestlohnkommission befinden muss, wobei eine inhaltliche Änderung der Empfehlung durch die Bundesregierung nicht möglich ist.

Da das Gesetz alle zwei Jahre die Prüfung einer Anpassung des Mindestlohns vorsieht, stünde eine etwaige weitere Anpassung insofern zum 1. Januar 2019 an.

zurück

Mitglieder Login