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"Arbeitsgruppe Digitalisierung" für den Bereich der Verwaltung trifft sich in Castrop-Rauxel

(vom 09.05.2018)

Am 9. Mai 2018 ist die vom KAV-Gruppenausschuss „Verwaltung“ eingesetzte Arbeitsgruppe in Castrop-Rauxel unter Leitung von Herr Bürgermeister Kravanja im Expertenkreis erstmalig zusammengekommen, um aktuelle Fragestellungen der Digitalisierung von Arbeitsprozessen in der Kommunalverwaltung zu erörtern.

In der Sitzung, an der neben Vertretern aus der kommunalen Praxis auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände teilgenommen haben, ist die Thematik strukturiert anhand von 4 Themenblöcken aufgearbeitet worden.

Einleitend ist nochmals dargestellt worden, welche betrieblichen Regelungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Arbeitsprozessen bereits aktuell bei den Kommunen vor Ort Anwendung finden (also z.B. Dienstvereinbarungen zur Telearbeit, zur mobilen Arbeit, zum Datenschutz, zur Nutzung von IT-Einrichtungen und IT-Programmen, zur Nutzung von sozialen Media-Plattformen oder auch zum Datenschutz und zur Informationssicherheit). Im Vorfeld der Sitzung waren rund 100 entsprechende betriebliche Regelungen an die KAV-Geschäftsstelle übermittelt worden, wofür sich der Hauptgeschäftsführer des KAV NW, Herr Dr. Bernhard Langenbrinck, nochmals recht herzlich bedankte.

Unter den Stichworten „Informationsaustausch/Vernetzung/Textmuster“ ist als eine Zielrichtung der Arbeitsgruppensitzung vorgegeben worden, im Hinblick auf die beschäftigungspolitischen und arbeitsrechtlichen Auswirkungen vor Ort einen verstärkten Informationsaustausch und eine verstärkte Vernetzung anzustreben. Entsprechend der im Gruppenausschuss Verwaltung diskutierten Leitlinie soll hier erörtert werden, wo zu beschäftigungspolitischen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen Synergieeffekte dergestalt erzielbar sind, dass nicht jede Kommune das „Rad komplett neu erfinden“ muss. Hier ist insbesondere angesprochen worden, welche konkreten arbeitsrechtlichen oder mitbestimmungsrechtlichen Fragestellungen es im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Arbeitsprozessen gibt, die seitens des KAV NW zentral erarbeitet bzw. zugearbeitet werden könnten. Seitens der Arbeitsgruppenmitglieder ist hier nochmals darauf hingewiesen worden, dass im Zusammenhang mit dem Thema Digitalisierung Vereinheitlichungen und standardisierte Vorgaben generell hilfreich sind und bei der Gesamtthematik eine „Top-Down“-Sichtweise insgesamt sinnvoll ist. In der Sitzung wurde zu der „Themenblock-2-Thematik“ auch nochmals von den Sitzungsteilnehmern die vernetzte Zusammenarbeit zwischen KAV NW und Kommunalen Spitzenverbänden hervorgehoben.

Bei dem Meinungsaustausch über neue Entwicklungen vor Ort zum Thema „Digitalisierung von Arbeitsprozessen etc.“ (u.a. zu Themen wie „Telearbeit“, „Mobile Working“, Einsatz von Arbeitsmittel [„bring your own device“], „Ticketsystemen“, bei denen erkennbar ist, in welchem Bearbeitungsstadium sich ein Vorgang im Prozessverlauf befindet, neue Portallösungen, App-Anwendungen oder digitalisierten Bewerbungsverfahren wurde nochmals deutlich, wo im Bereich der kommunalen Verwaltungen parallele Fragestellungen gegeben sind, bei denen Hinweise und Hilfestellungen, die über den Einzelfall hinausgehen, Sinn machen können.

Abschließend ist ein erster Einstieg in die Diskussion zu Handlungs- und Regelungsbedarfen aus arbeitsrechtlicher und beschäftigungs- bzw. tarifpolitischer Sicht der Arbeitgeber vorgenommen worden. Bestimmte Themen, die für alle Kommunalverwaltungen relevant sind, sollen nach einmütiger Auffassung aller Besprechungsteilnehmer unter dem Blickwinkel arbeitsrechtlicher und beschäftigungs– bzw. tarifpolitischer Fragestellungen durch die Arbeitsgruppe noch vertieft aufbereitet werden.

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