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Grünes Licht für Fahrradleasing-Modelle in der Wasserwirtschaft NRW

(vom 27.04.2021)

In der Tarifeinigung der allgemeinen Tarifrunde vom 25. Oktober 2020 ist unter der Überschrift „Attraktivität des öffentlichen Dienstes“ vereinbart worden, dass Bestandteile des Entgelts zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern im Sinne von § 63a StVZO einzelvertraglich umgewandelt werden können.

Im Rahmen der geführten Redaktionsverhandlungen zur Umsetzung des Tarifergebnisses haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing vom 25. Oktober 2020“) verständigt. In den Tarifverhandlungen hatten die Gewerkschaften darauf gedrungen, dass der TV-Fahrradleasing nur für die auf der Bundesebene verhandelten Manteltarifverträge TVöD und TV-V gelten soll.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Landesbezirkstarifvertragsparteien in NRW darauf verständigt, durch einen 15. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für Arbeitnehmer/innen in der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (TV-WW/NW) zu regeln, dass der TV-Fahrradleasing auch für die Beschäftigten in der Wasserwirtschaft Anwendung findet. Eine derartige tarifvertragliche Öffnungsklausel ist bekanntlich Voraussetzung dafür, dass die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Effekte einer Entgeltumwandlung nutzbar gemacht werden können. „Grünes Licht“ für die Umsetzung des 15. Änderungstarifvertrages wurde arbeitgeberseits in der Sitzung der Unterausschusses für die kommunalen Wasserwirtschaftsverbände in NRW am 23. April 2021 gegeben, die allerdings coronabedingt nur als Videokonferenz/Hybridsitzung stattgefunden hat.

Unterausschuss Wasserwirtschaft gibt "grünes Licht" für Fahrradleasing-Modelle in der Wasserwirtschaft in NRW

Mit der Anwendung des TV-Fahrradleasing verfolgen die Tarifvertragsparteien auf der landesbezirklichen Ebene - ebenso wie auf der Bundesebene - das Ziel, einen Beitrag zur Arbeitgeberattraktivität, zur Ökologie, zur Nachhaltigkeit und zum Gesundheitsschutz zu leisten. Gleichzeitig soll mit dem Ermöglichen von Entgeltumwandlungsmodellen zum Fahrradleasing auch ein kleiner Beitrag unter dem Aspekt der „Verkehrswende“ geleistet werden.

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