• Sie befinden sich:
  • Home
  • Aktuelles

Gruppenversammlung des KAV NW für "Nahverkehr und Häfen" wählt neuen Gruppenausschuss für die satzungsmäßige Periode von vier Jahren

(vom 22.03.2017)

Der Gruppenausschuss der kommunalen Nahverkehrsbetriebe und Häfen des KAV NW hat auf seiner Tagung am 22. März 2017 seine Führungsspitze turnusmäßig neu gewählt und insbesondere die aktuelle Situation im kommunalen ÖPNV erörtert.

In der Sitzung, die auf Einladung des Geschäftsführers der Vestischen Straßenbahnen GmbH, Martin Schmidt, in Herten stattfand, wurden als Vorsitzender des Gruppenausschusses Gisbert Schlotzhauer (Vorstand der BOGESTRA AG) und als Stellvertreter die Vorstände Manfred Kossack (DSW21) und Werner Overkamp (STOAG) einstimmig bestätigt.

 

V.l.n.r.: Martin Schmidt (Geschäftsführer Vestische Straßenbahnen), Gruppenausschuss-Vorsitzender Gisbert Schlotzhauer (Vorstand BOGESTRA), Dr. Bernhard Langenbrinck (Hauptgeschäftsführer KAV NW), Stellv. Gruppenausschuss-Vorsitzender Werner Overkamp (Vorstand STOAG)

Für den Bereich der kommunalen Häfen ist Ulrich Gross (Geschäftsführer Neuss-Düsseldorfer Häfen) in den Vorstand des KAV NW wiedergewählt worden. Auf der Bundesebene werden die nordrhein-westfälischen Nahverkehrsbetriebe und Häfen im entsprechenden VKA-Gruppenausschuss durch Manfred Kossack (Vorstand DSW 21), Werner Overkamp (Vorstand STOAG), Peter Densborn (Vorstand KVB) und Gerhard Schmier (Geschäftsführer MVG) vertreten.

Der neu gewählte Gruppenausschuss des KAV NW für Nahverkehrsbetriebe und Häfen auf seiner Tagung am 22. März 2017 in Herten

Außerdem diskutierte der Gruppenausschuss die aktuellen tarifpolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sparte der Nahverkehrsunternehmen und Häfen. Zur Stabilisierung des Flächentarifvertrages im ÖPNV ist nochmals die Sinnhaftigkeit einer Verlängerung des kommunalen Nahverkehrstarifvertrags (TV-N NW) unterstrichen worden. Der Gruppenausschuss hat sich im Weiteren dafür ausgesprochen, eine gesetzliche Nachjustierung im Personenbeförderungsgesetz zu unterstützen, welche die Gestaltungsmöglichkeit der Kommunen bei der Frage der Direktvergabe von Verkehrsleistungen erhält. Soziale, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards auf der Basis des Tariftreuegesetzes müssen bei der Vergabe von Verkehrsleistungen im Interesse der Fahrgäste und der Beschäftigten Berücksichtigung finden können, um Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping gegenzusteuern. Die hierzu erfolgte Bundesratsinitiative des Landes NRW zu einer entsprechenden Änderung des Personenbeförderungsgesetzes wurde insofern vom Gruppenausschuss einmütig begrüßt.

Gruppenausschuss-Beratungen zu aktuellen tarifpolitischen Themen am 22. März 2017 in Herten
zurück

Mitglieder Login