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Neue Führungsspitze des KAV-Gruppenausschusses Verwaltung

(vom 07.05.2021)

In der Sitzung des Gruppenausschusses Verwaltung des KAV NW am 7. Mai 2021, die in Form einer Videokonferenz abgehalten worden ist, wurde der Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Herr Christoph Tesche, einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Ausschusses gewählt.

Christoph Tesche; Neuer Vorsitzender des Gruppenausschusses Verwaltung, Foto: St. Recklinghausen

Ebenfalls jeweils einstimmig wurden Herr Landrat Stephan Pusch, Kreis Heinsberg, zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Herr Bürgermeister Michael Stock, Stadt Wegberg, zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Stephan Pusch, Foto: Kreis Heinsberg
Michael Stock, Foto: Arno Jansen

 

 

 

 

 

 

 

 

Besonders begrüßt wurde die Präsidentin des KAV NW, Frau Oberbürgermeisterin Karin Welge, die sich ebenfalls in die Videokonferenz des Gruppenausschusses zugeschaltet hatte. Im Rahmen der Nachbetrachtung zum Tarifrundenergebnis 2020 wurden die Höhe des Linearabschlusses und die Länge der Laufzeit der Tarifvereinbarung als sachgerecht bewertet. Mit Ausblick auf die nächste Tarifrunde wurde darauf hingewiesen, dass die voraussehbaren negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die finanzielle Situation der Kommunen und kommunalen Unternehmen die zukünftigen Überlegungen der Tarifpartner nachhaltig mitprägen würden.

Präsidentin des KAV NW, Karin Welge, Foto: Stadt Gelsenkirchen

Ausführlich dargestellt wurden in der Gruppenausschusssitzung nochmals die in der Tarifrunde zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarten finanziellen Verbesserungen für die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst. Themen waren daneben unter anderem die Bemühungen für eine Steigerung der Attraktivität der Ausbildungsbedingungen für Erzieherinnen und Erziehern, die Tarifverhandlungen für Studierende in praxisintegrierten Studiengängen, die Umsetzung der durch den TV-Fahrradleasing geschaffenen Option für Entgeltumwandlungsmodelle zum Thema Fahrradleasing sowie weitere tarifpolitische Detailthemen.

Unter dem Stichwort der „Auswirkungen der Corona-Pandemie“ auf die kommunalen Arbeitgeber wurde neben zahlreichen anderen diesbezüglichen Themenstellungen vor allem kritisch gesehen, dass es einen Trend gebe, kostenbelastende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie zunehmend auf die Arbeitgeber zu verlagern. Hier müsse – gerade auch in Anbetracht der durch die Coronapandemie zunehmend schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kommunen und kommunalen Unternehmen – die Debatte verstärkt auf die Frage finanzieller Refinanzierungsleistungen durch den Bund oder das Land gelenkt werden.

 

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