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Oberbürgermeisterin Karin Welge ist neue Präsidentin der kommunalen Arbeitgeber in NRW

(vom 16.03.2021)

Karin Welge, Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen, ist zur neuen Präsidentin des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen (KAV NW) gewählt worden.

 

Die Wahl der Gelsenkirchener Oberbürgermeisterin durch die Vorstandsmitglieder des KAV NW erfolgte einstimmig. Sie folgt damit auf Oberbürgermeister Philipp, Aachen, der im Jahr 2020 aus seinem Hauptamt ausgeschieden ist.

Unterstützt wird die neue Präsidentin des KAV NW, Karin Welge, durch die drei stellvertretenden Präsidenten, Landesdirektor Matthias Löb (Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster), Vorstandsvorsitzender Jürgen Hohmann (Sparkasse Bochum) und Vorstand Peter Densborn (Kölner Verkehrsbetriebe).

Landesdirektor Matthias Löb (Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster)
Vorstandsvorsitzender Jürgen Hohmann (Sparkasse Bochum)
Vorstand Peter Densborn (Kölner Verkehrsbetriebe)

 

 

 

 



 

 

Der Vorgänger im Präsidentenamt des KAV NW, Herr Oberbürgermeister Marcel Philipp (Aachen), der sich in seinem Hauptamt nicht mehr zur Wahl gestellt hatte, war in der zurückliegenden Hauptausschusssitzung durch den stellvertretenden Präsidenten des KAV NW, Herrn Landesdirektor Matthias Löb, für sein großes Engagement auf der KAV NW- und VKA-Ebene besonders gewürdigt worden. Marcel Philipp habe mit diplomatischem Geschick die nordrhein-westfälischen Interessen in hervorragender Weise in den Gremien der VKA nachhaltig eingebracht. Für sein Engagement war Herr Philipp unter großem Beifall verabschiedet worden.

 

In der inhaltlichen Debatte der KAV-Vorstandssitzung am 15. März 2021 wurde in der Nachbetrachtung zum Tarifrundenergebnis 2020 sowohl die Höhe der vereinbarten Linearentwicklung als auch die lange Laufzeit der Tarifregelung (28 Monate) als positiv bewertet. Auch dass für einzelne Sparten, wie die Sparkassen oder die Flughäfen, auf deren jeweilige Bedarfslagen zugeschnittene Lösungsansätze gefunden werden konnten, wurde positiv hervorgehoben. Angesichts des weiter bestehenden Bedarfs für das Instrument der Kurzarbeit, wie z.B. im Bereich der Theater, Bäderbetriebe oder Flughäfen stellt auch die Verlängerung der Geltungsdauer des Kurzarbeitertarifvertrags (TV COVID) ein wichtiges Element in dem Gesamtpaket der Tarifeinigung dar.

 

Der Hauptgeschäftsführer des KAV NW, Dr. Bernhard Langenbrinck, hob positiv hervor, dass auch angesichts der aufgrund der Corona-Pandemie hervorgerufenen schwierigen Rahmenbedingungen auf der Bundesebene eine Einigung in der allgemeinen Tarifrunde sowie im Rahmen der landesbezirklichen Umsetzung der Tarifrundenergebnisse im Bereich der gewerblich Beschäftigten (Arbeiter) im TVöD-NRW, für den Nahverkehr im Bereich des TV-N NW und für die Wasserwirtschaft im Bereich des TV-WW/NW auf dem Verhandlungsweg erreicht werden konnte. Die Tarifautonomie im öffentlichen Dienst habe sich damit auch in schwierigen Zeiten bewährt.

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