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Podiumsdiskussion auf dem KGSt-Bewertungskongress

(vom 11.10.2018)

Auf dem KGSt-Kongress zu Fragen der Stellenbewertung im Beamten- und Tarifrecht in Anbetracht zunehmender Digitalisierung von Arbeitsprozessen und zu neuen Formen der Projektarbeit i.S. „Agiler Arbeit“ und „New Pay-Systemen“ am 11.10.2018 im Dortmund haben sich der Stv. Vorstand der KGSt, Herr Norbert Ottersbach, und der Hauptgeschäftsführer des KAV NW, Dr. Bernhard Langenbrinck, im Rahmen einer Podiumsdiskussion Fragen des Auditoriums zur Auswirkung der Digitalisierung von Arbeitsprozessen auf die Stellenbewertung im Bereich des Beamtenrechts einerseits und des Tarifrechts andererseits gestellt.

Vorangegangen war ein einführender höchst instruktiver Vortrag von Frau Anika Krellmann, Referentin und Projektleiterin bei der KGSt, in dem unter anderem zukunftsorientierte Themenstellungen wie „Modelle agiler Arbeit“, „neue Formen der Projektarbeit“ sowie „New Pay-Systeme“ dargestellt wurden. In der anschließenden Podiumsdiskussion wurde sodann sehr intensiv die Sachgerechtigkeit aktueller Stellenbewertungssystemen im Hinblick auf die digitalen Entwicklungen der Zukunft sowie neuen Arbeitsformen der Projektarbeit ebenso diskutiert, wie die Frage, welche Rolle technische Unterstützungssysteme bei Stellenbewertungen zukünftig einnehmen können. Am Ende der engagierten Debatte wurde deutlich, dass Stellenbewertungssysteme auch weiterhin für die kommunale Praxis im Beamten- und Tarifrecht als relevant und wichtig eingeschätzt werden. Die KGSt wird die Anforderungen an die Systematik einer praxisgerechte Stellenbewertung u.a. auf ihrem nächsten Stellenbewertungskongress am 1./2.10.2019 in Dresden weiter diskutieren.

Foto: KGSt

Auch der Vorstand und der Hauptausschuss des KAV NW haben im Übrigen in ihren Sitzungen am 10.10.2018 in Bochum deutlich hervorgehoben, dass die Digitalisierung im öffentlichen Dienst ein wichtiges strategisches Thema der Verbandsarbeit des KAV NW darstellt. Dass die Geschäftsführerkonferenz der VKA zum Thema „Digitalisierung“ auf der Bundesebene eine spezielle Arbeitsgruppe eingesetzt hat, wurde ausdrücklich begrüßt.

Foto: KGSt
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