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Übertragung kommunaler Kanalnetze - Erfolgreiche Tarifverhandlungen über einen Änderungstarifvertrag zum TV-WW/NW

(vom 18.11.2019)

Der Unterausschuss des KAV NW für die Wasserwirtschaftsbetriebe hatte sich in seiner Sitzung am 15. März 2019 in Neukirchen-Vluyn für die Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Überleitung von Beschäftigten aus dem TVöD in den TV-WW/NW ausgesprochen, die zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Hintergrund ist die mögliche Übernahme kommunaler Kanalnetze durch Wasserwirtschaftsverbände auf sondergesetzlicher Ebene im Rahmen des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG).

Für die nordrhein-westfälischen Wasserwirtschaftsverbände besteht mit dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (TV-WW/NW) ein spartenspezifisches Tarifangebot innerhalb des Verbandstarifrechts. Die tarifpolitische Befassung mit dem wasserwirtschaftsspezifischen TV-WW/NW erfolgt innerhalb der Gremienstruktur des KAV NW im Unterausschuss „Wasserwirtschaftsverbände“.

Für den Fall einer Überleitung von Beschäftigten aus dem TVöD in den TV-WW/NW anlässlich einer möglichen Übernahme kommunaler Kanalnetze sind in Wuppertal entsprechende Tarifverhandlungen mit ver.di-NRW unter der Prämisse geführt worden, einen einheitlichen und unkomplizierten Tarifwechsel bisheriger städtischer TVöD-Beschäftigter in den TV-WW/NW zu gewährleisten. Hierbei sollten bereits zum Überleitungszeitpunkt ein weitestgehender Gleichklang zum WW-Tarifrecht hergestellt und abweichende Überleitungsregelungen möglichst vermieden werden. Nach konstruktiven und intensiven Tarifverhandlungen, die auf Arbeitgeberseite durch den Vorsitzenden des Unterausschusses, Herrn Raimund Echterhoff, geführt worden sind, ist eine Verständigung mit ver.di über einen entsprechenden 13. Änderungstarifvertrag zum TV-WW/NW erzielt worden, dem zwischenzeitlich auch der Hauptausschuss des KAV NW zugestimmt hat. Ein entsprechender Tarifvertrag ist auch mit dem dbb vereinbart worden. Die Tarifregelungen treten zum 1. Januar 2020 in Kraft. Der Geltungsbereich der vereinbarten Überleitungsregelung erfasst diejenigen Beschäftigten, die aus Anlass der Übernahme kommunaler Kanalnetze im Rahmen des § 52 LWG durch einen kommunalen Wasserwirtschaftsverband übernommen werden. Die in dem Änderungstarifvertrag vorgesehene Überleitungsystematik entspricht im Grundsatz derjenigen Vorgehensweise, die in der Vergangenheit bei der Überleitung aus dem BAT/BMT-G in den TV-WW/NW spartenspezifisch geregelt war.

Erfolgreiche Tarifverhandlungen: Im Bild: Mitglieder der Verhandlungskommission von ver.di-NRW und dem KAV NW
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