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Wahl von OB Philipp, Aachen, zum Ersten Stellvertreter des Präsidenten der VKA auf der Herbstmitgliederversammlung der VKA 2016 / Engagierte Diskussion mit der Staatsekretärin im Arbeitsministerium

(vom 16.11.2016)

Kurzbericht über die Herbstgremiensitzungen der VKA

Die Herbstgremiensitzungen von Geschäftsführerkonferenz, Präsidium und Mitgliederversammlung der VKA haben in diesem Jahr vom 9. bis 11. November 2016 in Wuppertal getagt. Die Sitzungen der VKA werden regelmäßig von einem anderen kommunalen Arbeitgeberverband ausgerichtet, so dass ein kommunaler Arbeitgeberverband im Abstand von rund 16 Jahren die Ausrichtung der Sitzungen übernimmt. In diesem Jahr haben die Herbstgremiensitzungen auf Einladung des KAV NW in Wuppertal stattgefunden.
Die Teilnehmer der Mitgliederversammlung, die am Vorabend der Sitzung herzlich durch den Vorsitzenden des KAV NW, Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp, sowie durch den Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal, Herrn Andreas Mucke, begrüßt wurden, haben sich in der Sitzung neben wichtigen tarifpolitischen Fragestellungen auch mit der zukünftigen personellen und organisationspolitischen Ausrichtung der VKA-Geschäftsstelle befasst (hierzu werden wir zu einem späteren Zeitpunkt noch gesondert berichten). Der Vorsitzende des KAV NW, Oberbürgermeister Marcel Philipp, wurde von der VKA-Mitgliederversammlung zum Ersten Stellvertreter des Präsidenten der VKA, Herrn Dr. Thomas Böhle, gewählt.

v.l.: OB Marcel Philipp, Aachen, OB Andreas Mucke, Wuppertal, VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle

Gastrednerin auf der VKA-Mitgliederversammlung war Frau Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Yasmin Fahimi. In seinen Begrüßungsworten für die Staatssekretärin würdigte der Präsident der VKA, Herr Dr. Thomas Böhle, besonders den Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, der eine Reihe von positiven Regelungen für die kommunalen Arbeitgeber enthalte. Zu den Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes, das ebenfalls federführend im Bundesarbeitsministerium erarbeitet worden war, wies Dr. Böhle nochmals darauf hin, dass man sich aus Sicht der kommunalen Arbeitgeber auch gesetzliche Maßgaben zur Durchführung von Arbeitskämpfen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge gewünscht hätte, z.B. zum Anordnungsrecht für Notdienstmaßnahmen. Im Hinblick auf den derzeit diskutierten Entwurf zum Gesetz zur Lohngleichheit, welcher federführend im Bundesfamilienministerium konzipiert worden sei, wies er kritisch darauf hin, dass bei einer Umsetzung der Regelungen in der derzeit im Gesetzentwurf enthaltenen Fassung ein nicht vertretbarer Bürokratieaufwand auf die Arbeitgeber zukäme.
Frau Fahimi betonte in ihrer Rede einleitend die Bedeutung der Tarifautonomie und die ausgleichende Rolle der Tarifpartner für die Gesellschaft. In ihren weiteren Ausführungen zur Umsetzung der gesetzespolitischen Vorhaben hob sie im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz das gesetzespolitische Ziel hervor, Modellen unzulässiger Leiharbeit gegenzusteuern. Im Weiteren ging sie ihrerseits auf die umgesetzten Gesetzgebungsvorhaben zur Tarifeinheit sowie zum Mindestlohn ein.
Es folgte sodann eine spannende und interessante Diskussion der Teilnehmer der Mitgliederversammlung mit Frau Fahimi zu zahlreichen gesetzes– und tarifpolitischen Themenstellungen.

Die nächsten Herbstgremiensitzungen der VKA werden auf Einladung des KAV Schleswig-Holstein vom 15. bis 17. November 2017 in Lübeck stattfinden.

 

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