(vom 11.07.2017) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner heute verkündeten Entscheidung die Rechtmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) grundsätzlich bestätigt. Der Gesetzgeber müsse das TEG jedoch in Teilen bis Ende 2018 nachbessern. Durch das am 10. Juli 2015 in Kraft getretene TEG findet, bei sich überschneidenden Geltungsbereichen mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb, nur der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft Anwendung, deren Mitglieder die Mehrheit im Betrieb stellen.
Zur vollständigen Pressemitteilung der VKA geht es hier.
zurück