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Kommunale Arbeitgeber reagieren auf Corona-Krise: Möglichkeiten zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsbefreiung wegen Kinderbetreuung werden ausgeweitet

(vom 17.03.2020)

VKA schafft Grundlage für übertarifliche Entgeltfortzahlung/ Kommunale Arbeitgeber können Eltern bezahlte Freistellungen zur Kinderbetreuung gewähren/ Verhandlungen über Regelungen zur „Kurzarbeit“ angestrebt

Zur vollständigen Pressemitteilung der VKA geht es hier.

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