(vom 17.03.2020) VKA schafft Grundlage für übertarifliche Entgeltfortzahlung/ Kommunale Arbeitgeber können Eltern bezahlte Freistellungen zur Kinderbetreuung gewähren/ Verhandlungen über Regelungen zur „Kurzarbeit“ angestrebt
Zur vollständigen Pressemitteilung der VKA geht es hier.