(vom 19.06.2019) Berlin. Die kommunalen Krankenhäuser sehen sich mit hohen Kostenbelastungen konfrontiert: Die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion streben Sonderregelungen für die Beschäftigten an. Danach sollen insbesondere bei Wechselschichtarbeit gesetzliche Pausenzeiten in die Arbeitszeit einberechnet werden. Die daraus resultierende hohe wirtschaftliche Belastung hätten die Krankenhäuser selbst zu tragen, denn durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ist keine ausreichende Refinanzierung gegeben. Dies stellen die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung fest.
Zur vollständigen Pressemitteilung der VKA geht es hier.
zurück