Notlagentarifvertrag für kommunale Flughäfen: Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

(vom 02.12.2020)

Bundesweiter Notlagentarifvertrag für Flughäfen und deren Tochtergesellschaften/Corona-Sonderzahlung 2020 für Flughafenbeschäftigte vereinbart

Berlin. Die kommunalen Flughäfen befinden sich wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage. In dieser Situation war es fundamental, Regelungen zu treffen, mit denen Sanierung ermöglicht und Beschäftigung gesichert werden kann. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat sich in der Nacht auf den 1. Dezember 2020 mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen gemeinsamen Notlagentarifvertrag für die kommunalen Flughäfen geeinigt. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. September 2020 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an den kommunalen Flughäfen und deren Tochtergesellschaften. Hiermit soll die Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Flughäfen erhalten und Beschäftigung gesichert werden.

Zur vollständigen Pressemitteilung der VKA geht es hier.

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