(vom 05.07.2018) Berlin. Die kommunalen Arbeitgeber im Krankenhaus- und Pflegebereich betonen die herausragende Bedeutung des geplanten Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals.
Nach Auffassung des Gruppenausschusses für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen der VKA unterstreicht der Gesetzesentwurf einmal mehr die Notwendigkeit, die Pflege in den stationären Einrichtungen zu stärken und mit dem bisher angewandten Finanzierungssystem, den sogenannten diagnosebezogenen Fallgruppen, zu brechen. Dieses pauschalisierte Abrechnungsverfahren entspreche nicht der Realität in den Kliniken und erzeuge eine chronische Unterfinanzierung.
Die vollständige Pressemitteilung der VKA finden Sie hier.