Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst

(vom 16.12.2020)

Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse und Einkommen der Beschäftigten sowie Fortbestand der kommunalen Einrichtungen und Betriebe/Laufzeit des TV COVID bis 31. Dezember 2021 verlängert/Sonderregelungen für kommunale Flughäfen

Berlin. Im Rahmen der Tarifeinigung im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 hatten sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf eine Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst verständigt. Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im öffentlichen Dienst (TV COVID) vom 30. März 2020 wird damit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Zur vollständigen Pressemitteilung der VKA geht es hier.

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